Klemmbacke groß
zur Klemm-Montage des „CLIFF-Stellrohr“ an Beton- oder Holzträgern

Mit Hilfe einer Dachschutzwand sollen Personen, die auf Flächen mit einer Neigung von > 20° bis ≤ 60° abrutschen, aufgefangen und gegen Absturz gesichert werden.
- aktualisiert am 05.04.2011
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Vor der Auswahl von Absturzsicherungen hat der Unternehmer gemäß §§ 4 und 5 Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen für die Beschäftigten zu ermitteln, die durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht verhindert oder gemindert werden können. Außerdem sind die Arbeitsbedingungen und die persönliche Konstitution der Beschäftigten zu berücksichtigen.
Bei Veränderungen der Arbeitsplatzbedingungen hat der Unternehmer gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen.
Schutznetze dürfen ohne Prüfung der Prüfmasche nur innerhalb von 12 Monaten nach Herstellung verwendet werden. Sollen ältere Schutznetze eingesetzt werden, ist nachzuweisen, dass das Mindestenergieaufnahmevermögen der Prüfmasche den vom Hersteller angegebenen Wert nicht unterschreitet. Für diesen Nachweis ist eine Prüfmasche aus dem Schutznetz zu entnehmen und an eine zugelassene Stelle nach DIN EN 45 001 oder den Hersteller zu geben. Die Prüfung des Mindestenergieaufnahmevermögens der Prüfmasche hat nach DIN EN 1263-1 zu erfolgen und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Für die Errichtung einer Dachschutzwand muss der Hersteller eine Aufbau- und Verwendungsanleitung zur Verfügung stellen. Diese muss alle für die bestimmungsgemäße Verwendung des Bauteiles oder Systems erforderlichen Angaben, einschließlich der zulässigen Belastungen und der Eigenlasten, enthalten. Die Aufbau- und Verwendungsanleitung muss an der Verwendungsstelle zur Verfügung stehen.
Dachschutzwände sind entsprechend der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers zu verwenden. Beschädigte Teile dürfen nicht verwendet werden.
Dachschutzwände, Dachschutzpfosten und Schutznetze dürfen nur an ausreichend tragfähigen Teilen baulicher Anlagen angebracht werden.
Diese müssen in der Lage sein, die auftretenden Kräfte aufzunehmen und weiterzuleiten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass der Auf-, Um- und Abbau von Dachschutzwände von sicheren
Arbeitsplätzen durchgeführt wird. Sichere Arbeitsplätze sind z.B. Hubarbeitsbühnen und Fahrgerüste.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass beim Auf-, Um- und Abbau der Dachschutzwände Absturzsicherungen vorhanden sind.
Dachschutzwände dürfen nur auf Flächen mit bis zu 60° Neigung verwendet werden. Dachschutzwände auf Flächen mit mehr als 45° Neigung sind so auf- zubauen, dass die zu sichernden Arbeitsplätze nicht höher als 5,00 m in der Lotrechten gemessen oberhalb der Aufstandskante der Dachschutzwand liegen.
Werden Mängel an Schutznetzen oder Netzzubehör festgestellt, dürfen diese Teile nur dann weiter eingesetzt werden, wenn durch einen Sachkundigen festgestellt ist, dass die Sicherheit durch die Mängel nicht beeinträchtigt ist.
Sicherheitstechnische Mängel können z.B. sein:
Werden Schutznetze oder Netzzubehör durch das Auffangen einer Person oder eines Gegenstandes beansprucht, dürfen sie nur mit Zustimmung eines Sachkundigen wieder eingesetzt werden.
Schutznetze und Netzzubehör sind entsprechend den Angaben des Herstellers zu lagern.
Geeignete Lagerung bedeutet:
Beschädigte Schutznetze und Netzzubehör dürfen nur durch den Hersteller oder Personen, die von ihm benannt wurden, instand gesetzt werden. Es dürfen hierbei nur Ersatzteile verwendet werden, die in Werkstoff und Beschaffenheit den Originalteilen entsprechen.

zur Klemm-Montage des „CLIFF-Stellrohr“ an Beton- oder Holzträgern
für die schnelle klemm Montage des „CLIFF-Stellrohr“ an Stahlträgern.
zur Befestigung des „CLIFF-Stellrohr“ an Holzsparren und -pfetten mit Stärken von 70 bis 265 mm.
zur Aufnahme von Randsicherungspfosten ALU ∅ 48,3 mm, der durch einfaches Umstecken der Sicherungsbolzen eine Montage im 45°- sowie 90°-Neigungswinkel ermöglicht.
für die Aufnahme von Randsicherungspfosten ALU ∅ 48,3 mm, die ausschließlich in der 90°- Senkrecht Montage ausge-richtet werden sollen.
Verbindungselement für die Konstruktion von Randsicherungen im Eckbereich. Zur Aufnahme eines zusätzlichen "CLIFF-Stellrohr" bei Winkellösungen.
Speziell für das "CLIFF-System" konzipierter Sicherungsbolzen (verzinkt). Universell ein- setzbar für alle Artikel des Systems, die am "CLIFF-Stellrohr" befestigt werden sollen.

Sie können ganz einfach selbst ermitteln, welches Material Sie für Ihr spezielles Vorhaben benötigen und was dies kostet. Sobald Sie in den dafür vorgesehen Feldern (unter 1. ,2. und 3.) alle erforderlichen Eingaben getätigt haben, errechnet die Kalkulationshilfe den jeweiligen Materialbedarf und -preis automatisch.
Wenn Sie dies möchten, haben Sie anschließend die Möglichkeit, uns Ihre spezielle Anfrage (unter 4.)
per PDF zu übermitteln. Wir überprüfen Ihre Angaben und erstellen auf
diesen basierend ein völlig unverbindliches Angebot.
Um das Material sowie den zugehörigen Preis für Ihr spezielles Vorhaben zu ermitteln, machen Sie bitte die erforderlichen Angaben in den dafür vorgesehenen Feldern.
Basisträger für Befestigungspunkte und Rohrhalter. Der im Paket enthaltene "CLIFF-Standard Rohrhalter“ ermöglicht die Aufnahme von Seitenschutzpfosten ALU ∅ 48,3 mm.
Perfekte Grundausrüstung: bestehend aus 1 variabel einsetzbaren Stellrohr mit Druckstück, 1 Standard-Rohrhalter, 1 Sparren-/Pfettenhalter und 3 Sicherungsbolzen. Zur Montage des Stellrohres an Sparren oder Pfetten. Basisträger für Befestigungspunkte und Rohrhalter. Der im Paket enthaltene "CLIFF-Standard Rohrhalter“ ermöglicht die Aufnahme von Randsicherungspfosten ALU ∅ 48,3 mm, die in senkrechter 90°-Montage ausgerichtet werden sollen.
Aluminium-Pfosten (Ø 48,3 mm / Wandstärke 4 mm) zur direkten Befestigung von Sicherungsnetzen EN 1263 Typ S.
Normalkupplung SW 22 oder SW 19 Zur Verbindung von Gerüstrohren bis Rohrdurchmesser 48,3 mm 9,1 kN Working load; für rechtwinklige Verbindung
Drehkupplung SW 22 oder SW 19 Zur Verbindung von Gerüstrohren bis Rohrdurchmesser 48,3 mm 5,2 kN Working load; für beliebige Verbindung.
Stoßkupplung SW 22 oder SW 19 Zur Verbindung von Gerüstrohren mit Hilfe eines Rohrverbinders bis Rohrdurchmesser 48,3 mm
Rohrverbinder zur Verbindung von Gerüstrohren wird zur Verstärkung am Stoß zweier Gerüstrohre eingeschoben bis Rohrdurchmesser 48,3 mm
Schutznetz mit Randseil aus witterungs- beständigem, hochfestem Netzmaterial mit hoher UV-Stabilität (Polypropylen). Knotenlos / Maschenweite 100 mm x 100 mm.